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Warum eine ordnungsgemäße Rechnung über Ihre KfW- oder BAFA-Förderung entscheiden kann

Viele Bauherren gehen davon aus, dass eine fachgerecht ausgeführte energetische Sanierung automatisch zur Bewilligung der beantragten Fördermittel führt. Tatsächlich scheitern Förderverfahren jedoch immer wieder an einem Punkt, der häufig unterschätzt wird: der Rechnung. Dabei spielt sie eine entscheidende Rolle, denn sie dient als Nachweis dafür, dass die geförderte Maßnahme tatsächlich am entsprechenden Gebäude durchgeführt wurde. Eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung kann dazu führen, dass Fördermittel gekürzt oder im schlimmsten Fall gar nicht ausgezahlt werden.

Da die Förderprogramme des Bundes – beispielsweise über die KfW oder das BAFA – aus öffentlichen Geldern finanziert werden, gelten strenge Anforderungen an die Nachweisführung. Jede Rechnung muss eindeutig erkennen lassen, welche Leistungen erbracht wurden, an welchem Gebäude diese ausgeführt wurden und welche Kosten hierfür entstanden sind. Nur so können die Förderstellen die Maßnahme zweifelsfrei nachvollziehen und prüfen.

 

Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Bauherren lediglich Kassenzettel oder Kassenbons für eingekaufte Materialien vorlegen. Diese Belege erfüllen die Anforderungen einer Bundesförderung in der Regel nicht. Ein Kassenzettel enthält zwar Informationen über den Kauf eines Produkts, stellt jedoch keinen Bezug zu einem konkreten Bauvorhaben her. Theoretisch könnte derselbe Kassenzettel für jedes beliebige Gebäude verwendet werden. Genau aus diesem Grund werden solche Belege von den Förderstellen normalerweise nicht als ausreichender Nachweis anerkannt.

 

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss deshalb deutlich mehr Informationen enthalten. Neben den vollständigen Angaben des ausführenden Unternehmens und des Auftraggebers gehören selbstverständlich eine Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie der Leistungszeitraum dazu. Besonders wichtig ist jedoch der eindeutige Objektbezug. Die Anschrift des geförderten Gebäudes sollte auf der Rechnung eindeutig genannt werden. Dies ist insbesondere bei Eigentümern mit mehreren Immobilien oder bei Handwerksbetrieben, die gleichzeitig auf verschiedenen Baustellen tätig sind, von großer Bedeutung.

 

Ebenso wichtig ist eine präzise Leistungsbeschreibung. Allgemeine Formulierungen wie „Fenster geliefert“, „Dämmung“ oder „Heizungsarbeiten“ reichen häufig nicht aus. Stattdessen sollte möglichst genau beschrieben werden, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Beispielsweise sollte aus der Rechnung hervorgehen, dass Kunststofffenster mit Dreifachverglasung einschließlich Montage eingebaut oder ein Wärmedämmverbundsystem mit einer bestimmten Dämmstoffdicke geliefert und montiert wurde. Auch bei Heizungsanlagen sollten Art der Anlage, Montageumfang und gegebenenfalls die Inbetriebnahme eindeutig beschrieben sein. Je genauer die Leistungen dokumentiert werden, desto einfacher ist die Prüfung durch die Förderstelle.

 

Darüber hinaus sollten Mengen, Flächen oder Stückzahlen sowie die jeweiligen Einzel- und Gesamtpreise nachvollziehbar aufgeführt sein. Pauschale Rechnungspositionen ohne nähere Erläuterung führen regelmäßig zu Rückfragen und können die Bearbeitung erheblich verzögern. Selbstverständlich müssen auch alle steuerrechtlich erforderlichen Angaben, insbesondere die ausgewiesene Umsatzsteuer oder entsprechende Hinweise bei steuerlichen Sonderregelungen, enthalten sein

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Neben der Rechnung verlangen viele Förderprogramme außerdem einen Zahlungsnachweis. In der Regel erfolgt dieser durch einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg. Erst durch die Kombination aus ordnungsgemäßer Rechnung und nachgewiesener Zahlung kann belegt werden, dass die Leistung tatsächlich erbracht und bezahlt wurde. Barzahlungen sind bei vielen Förderprogrammen problematisch und sollten möglichst vermieden werden.

 

 

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass kleine formale Fehler zu erheblichen Verzögerungen führen können. Fehlende Objektanschriften, ungenaue Leistungsbeschreibungen, Sammelrechnungen für mehrere Bauvorhaben oder unvollständige Rechnungsangaben machen häufig Nachforderungen erforderlich. Diese kosten nicht nur Zeit, sondern können im ungünstigsten Fall auch die Anerkennung einzelner Kostenpositionen gefährden.

 

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bereits vor der Rechnungsstellung mit dem ausführenden Handwerksbetrieb über die Anforderungen der Bundesförderung zu sprechen. Viele Anpassungen lassen sich ohne großen Aufwand berücksichtigen, wenn die Anforderungen frühzeitig bekannt sind. Eine sorgfältig erstellte Rechnung vermeidet Rückfragen der Förderstelle und trägt dazu bei, dass die Bearbeitung des Förderantrags zügig erfolgen kann.

 

Eine hochwertige energetische Sanierung endet daher nicht mit der letzten Schraube oder dem letzten Quadratmeter Dämmung. Erst eine vollständige, nachvollziehbare und förderkonforme Dokumentation stellt sicher, dass die investierten Mittel auch tatsächlich durch die vorgesehenen Fördergelder unterstützt werden. Wer bereits bei der Rechnungsstellung auf eine sorgfältige Ausführung achtet, erspart sich später viel Aufwand und schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Förderung.

 

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Ich unterstütze Bauherren und Eigentümer nicht nur in Quakenbrück, sondern im gesamten Raum Osnabrück und dem Oldenburger Münsterland. Dazu gehören unter anderem Vechta, Cloppenburg, Essen (Oldenburg), Dinklage, Bersenbrück, Fürstenau, Bramsche, Wallenhorst, Osnabrück, Melle und Bissendorf. Auch in allen umliegenden Gemeinden stehe ich für Energieberatung, Neubau-Begleitung und Fördermittelberatung zur Verfügung.

 

 

Durch meine regelmäßige Tätigkeit in der gesamten Region werde ich in diesen Städten besonders häufig für Energieausweise, BAFA-Förderanträge, KfW-Nachweise und Neubau-Beratung beauftragt.