Das sogenannte „Heizungsgesetz“ hat Anfang 2026 eine grundlegende Änderung erfahren. Während zuvor das Gebäudeenergiegesetz (GEG) klare Vorgaben – insbesondere die 65 %-Regel für erneuerbare Energien – enthielt, wurde diese Regelung inzwischen deutlich gelockert und durch eine neue, flexiblere Ausrichtung ersetzt.
Mit der aktuellen Entwicklung hin zu einem vereinfachten Gebäudemodernisierungsgesetz steht nun stärker die Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit der Eigentümer im Vordergrund. Das bedeutet konkret: Die verpflichtende Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt in dieser Form. Auch eine feste Kopplung an die kommunale Wärmeplanung besteht nicht mehr.
Für Eigentümer bringt das vor allem eines: mehr Freiheit bei der Wahl des Heizsystems. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridlösungen können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Ein generelles Verbot fossiler Heizsysteme besteht aktuell nicht.
Gleichzeitig bleibt der Klimaschutz weiterhin ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Entwicklung. Statt direkter Verbote wird künftig stärker über Anreize und schrittweise Anpassungen gearbeitet. So ist vorgesehen, dass für fossile Heizsysteme ab etwa 2028 eine zunehmende Beimischung erneuerbarer Energien (z. B. Biogas oder Wasserstoff) erforderlich wird. Wer also langfristig auf Gas oder Öl setzt, muss perspektivisch mit steigenden Anforderungen und Kosten rechnen.
Wichtig ist auch: Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme, insbesondere für Wärmepumpen, bleibt bestehen. Damit wird weiterhin ein klarer wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, auf erneuerbare Energien umzusteigen – auch ohne gesetzlichen Zwang.
In der Praxis bedeutet das: Es gibt nicht mehr die eine verpflichtende Lösung, sondern mehrere mögliche Wege. Genau dadurch wird die Entscheidung aber auch anspruchsvoller. Denn die technisch zulässige Lösung ist nicht automatisch die wirtschaftlich oder langfristig sinnvollste.
Als Energieberater ist daher entscheidend, nicht nur die aktuelle Gesetzeslage zu betrachten, sondern auch die zukünftige Entwicklung von Energiepreisen, CO₂-Kosten und technischen Anforderungen einzubeziehen. Eine kurzfristig günstige Lösung kann langfristig deutlich teurer werden.
Fazit: Das „Heizungsgesetz“ ist heute weniger ein starres Regelwerk als vielmehr ein Rahmen, der Eigentümern Spielraum lässt. Gleichzeitig bleibt die Richtung klar: Fossile Energieträger werden schrittweise teurer und stärker reguliert, während erneuerbare Systeme gefördert werden. Wer heute eine Entscheidung trifft, sollte daher nicht nur die aktuelle Freiheit nutzen, sondern vor allem die langfristige Wirtschaftlichkeit im Blick behalten.
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