Häufig gestellte Fragen – KfW Programm 458


Was wird durch das Programm 458 gefördert?

Gefördert werden der Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermischen Anlagen und Brennstoffzellenheizungen. Auch der Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze wird unterstützt.

 

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.

 

Wie hoch ist der maximale Zuschussbetrag?

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro für Einfamilienhäuser. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie der Art des Wärmeerzeugers und Boni ab.

 

Gibt es zusätzliche Boni?

Ja, z. B. Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Gebäude muss in Deutschland liegen, mindestens fünf Jahre alt sein, und die neue Heizung muss technische Mindestanforderungen erfüllen.

 

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das KfW-Kundenportal gestellt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind Nachweise einzureichen.

 

Werden Kosten für Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Ja, wenn sie von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.

 

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? 

Ja, sofern keine Doppelförderung für dieselben Kosten erfolgt.