Gefördert werden der Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermischen Anlagen und Brennstoffzellenheizungen. Auch der Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze wird unterstützt.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro für Einfamilienhäuser. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie der Art des Wärmeerzeugers und Boni ab.
Ja, z. B. Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Das Gebäude muss in Deutschland liegen, mindestens fünf Jahre alt sein, und die neue Heizung muss technische Mindestanforderungen erfüllen.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das KfW-Kundenportal gestellt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind Nachweise einzureichen.
Ja, wenn sie von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.
Ja, sofern keine Doppelförderung für dieselben Kosten erfolgt.