Gefördert werden energetische Sanierungen von Wohngebäuden zum Effizienzhaus, der Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser sowie Umwidmungen von Nichtwohnflächen.
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Kommunen.
Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Ja, je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und zusätzlichen Anforderungen bis zu 45 %.
Ja, sofern sie von einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.
Ja, sofern keine Doppelförderung für dieselben Kosten erfolgt.
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über Finanzierungspartner (z. B. Banken) gestellt werden.
Diese richten sich nach der angestrebten Effizienzhaus-Stufe und sind in den technischen FAQ der KfW beschrieben.