Häufig gestellte Fragen – KfW Programm 261


Was wird durch das Programm 261 gefördert?

Gefördert werden energetische Sanierungen von Wohngebäuden zum Effizienzhaus, der Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser sowie Umwidmungen von Nichtwohnflächen.

 

Wer kann den Kredit beantragen?

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Kommunen.

 

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus.

 

Gibt es Tilgungszuschüsse?

Ja, je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und zusätzlichen Anforderungen bis zu 45 %.

 

Werden Kosten für Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Ja, sofern sie von einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden.

 

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Ja, sofern keine Doppelförderung für dieselben Kosten erfolgt.

 

Wie läuft die Antragstellung ab?

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über Finanzierungspartner (z. B. Banken) gestellt werden.

 

Welche technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden? 

Diese richten sich nach der angestrebten Effizienzhaus-Stufe und sind in den technischen FAQ der KfW beschrieben.